Wie und von wem bekommen Sie ein ergotherapeutisches Rezept?

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Wenn Ihnen eine ergotherapeutische Therapie verordnet wird oder Sie Fragen rund um das Thema Ergotherapie und Verordnung haben, setzen Sie sich mit mir persönlich oder telefonisch in Verbindung. So können wir gemeinsam einen Termin nach Ihren Wünschen und meinen Kapazitäten vereinbaren.

Folgende Ärzte können eine ergotherapeutische Verordnung ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Allgemeinmediziner / Hausärzte
  • Sozial-Pädiatrische Zentren (SPZ / HTZ)
  • Kinder- und Jugendpsychologen
  • Neurologen
  • Chirurgen
  • Orthopäden
  • Psychiater

Die Bezahlung ergotherapeutischer Leistungen wird in der Regel von der zuständigen Krankenkasse übernommen, ähnlich wie bei einem Rezept für Medikamente.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des gesamten Rezept-/Verordnungswertes sowie eine Verordnungsgebühr von 10,- €. Diese anfallenden Kosten sind an uns zu entrichten.

Unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. bei chronischen Krankheiten mit parallelem Therapiebedarf aus verschiedenen Heilmittelberufen (z. B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie etc.) – ist eine Befreiung dieser Zuzahlungen möglich.

Sprechen Sie diesbezüglich Ihre Krankenkasse an.

Sind Sie privat versichert, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

In medizinisch notwendigen Fällen können auch Hausbesuche verordnet werden, die ich ebenfalls vornehme.

Sollte eine ergotherapeutische Verordnung aus verschiedenen Gründen durch einen Arzt nicht möglich sein, können Sie als Selbstzahler die ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.